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   LSG Niedersachsen-Bremen, 06.04.2006 - L 1 R 345/05 WA   

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https://dejure.org/2006,105402
LSG Niedersachsen-Bremen, 06.04.2006 - L 1 R 345/05 WA (https://dejure.org/2006,105402)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 06.04.2006 - L 1 R 345/05 WA (https://dejure.org/2006,105402)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 06. April 2006 - L 1 R 345/05 WA (https://dejure.org/2006,105402)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 10.09.1997 - 9 RV 2/96

    Aufbau und Zulässigkeit des Wiederaufnahmeverfahrens, Restitutionsklage bei

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.04.2006 - L 1 R 345/05
    Erst wenn diese beiden Voraussetzungen mit einem Ergebnis im Sinne des Wiederaufnahmeklägers bestehen, ist neu über den früheren Rechtsstreit zu verhandeln und zu entscheiden (vgl. zu dieser Prüfungsabfolge BSG - Urteil vom 10. September 1997, Az.: 9 RV 2/96; Bayerisches LSG, Urteil vom 21. Januar 1998, Az.: L 16 RJ 567/97 sowie Beschluss des Senats vom 04. April 2005, Az.: L 1 RA 92/02 WA).
  • VGH Hessen, 12.03.1991 - 1 TE 247/91

    Zur Wirksamkeit einer Klagerücknahme und zur Zulässigkeit der Beschwerde gegen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.04.2006 - L 1 R 345/05
    Der Handlungswille fehlt dann, wenn die Kundgabe ungesteuert erfolgt, es sich also um eine unwillkürliche Regung oder aber eine Äußerung unter Gewalteinwirkung handelt (gewaltsames Führen des Schreibgerätes bei einer Unterschrift, unkontrolliertes Achselzucken; vgl. Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, Kommentar zum Sozialgerichtsgesetz, vor § 60 Rdnr. 12 m.w.N.; Hessischer VGH, Beschluss vom 12. März 1991, Az. 1 TE 247/91).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.04.2005 - L 1 RA 92/02
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.04.2006 - L 1 R 345/05
    Erst wenn diese beiden Voraussetzungen mit einem Ergebnis im Sinne des Wiederaufnahmeklägers bestehen, ist neu über den früheren Rechtsstreit zu verhandeln und zu entscheiden (vgl. zu dieser Prüfungsabfolge BSG - Urteil vom 10. September 1997, Az.: 9 RV 2/96; Bayerisches LSG, Urteil vom 21. Januar 1998, Az.: L 16 RJ 567/97 sowie Beschluss des Senats vom 04. April 2005, Az.: L 1 RA 92/02 WA).
  • LSG Bayern, 21.01.1998 - L 16 RJ 567/97
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.04.2006 - L 1 R 345/05
    Erst wenn diese beiden Voraussetzungen mit einem Ergebnis im Sinne des Wiederaufnahmeklägers bestehen, ist neu über den früheren Rechtsstreit zu verhandeln und zu entscheiden (vgl. zu dieser Prüfungsabfolge BSG - Urteil vom 10. September 1997, Az.: 9 RV 2/96; Bayerisches LSG, Urteil vom 21. Januar 1998, Az.: L 16 RJ 567/97 sowie Beschluss des Senats vom 04. April 2005, Az.: L 1 RA 92/02 WA).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.10.2012 - L 14 U 247/11
    Der Handlungswille fehlt dann, wenn die Kundgabe ungesteuert erfolgt, es sich also um eine unwillkürliche Regung oder aber eine Äußerung unter Gewalteinwirkung handelt (gewaltsames Führen des Schreibgerätes bei einer Unterschrift, unkontrolliertes Achselzucken; vgl. Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, Kommentar zum Sozialgerichtsgesetz, 10. Auflage 2012 ,vor § 60 Rdnr. 12 m.w.N.; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 6. April 2006 - L 1 R 345/05 WA unter Verweis auf Hessischer VGH, Beschluss vom 12. März 1991 - 1 TE 247/91 - ).
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